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OVG Niedersachsen, 06.11.1991 - 17 L 11/90 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 75 Abs. 3 Nr. 8 BPersVG; § 100 Abs. 2 BHO; § 79 Abs. 3 Nr. 8 BPersVG; § 87 Abs. 2 S. 3 ArbGG; § 81 Abs. 3 ArbGG
Feststellung des Mitbestimmungsrechts an Erhebungen zur Analyse von Personalausfällen aus Krankheitsgründen; Erhebungsblatt des Bundesrechnungshofes als Personalfragebogen ; Begriff des Personalfragebogens - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Feststellung des Mitbestimmungsrechts an Erhebungen zur Analyse von Personalausfällen aus Krankheitsgründen; Erhebungsblatt des Bundesrechnungshofes als Personalfragebogen ; Begriff des Personalfragebogens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Hannover, 06.04.1990 - PB A 1/90
- OVG Niedersachsen, 06.11.1991 - 17 L 11/90
Papierfundstellen
- PersR 1992, 509
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 26.03.1985 - 6 P 31.82
Personalvertretung - Datenweitergabe - Andere Dienststelle - Überwachungsrecht
Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.11.1991 - 17 L 11/90
Das Mitbestimmungsrecht des Personalrats am Inhalt des Personalfragebogens soll dabei unterstellen, daß von seiten der Dienststelle nur solche Fragen gestellt werden, die erkennbar in einem sachlichen Zusammenhang mit dem Beschäftigungsverhältnis stehen und für die ein berechtigtes Auskunftsbedürfnis des Dienststellenleiters besteht (BVerwG, Beschl. v. 26.3.1985 - 6 P 31.82 -, ZBR 1985, 174).Danach fehlt es aber an einem Personalfragebogen, wenn der Dienststellenleiter wie im vorliegenden Fall überhaupt keine Fragen an die Beschäftigten richtet, eine formularmäßige Zusammenstellung personenbezogener Daten der Beschäftigten vielmehr aus schon vorhandenen, dem Dienststellenleiter bereits bekannten Unterlagen gefertigt wird (BVerwG, Beschl. v. 26.3.1985, a.a.O.; OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 8.6.1982, PersV 1985, 374; Lorenzen/Haas/Schmitt, BPersVG § 75 RN 164 a; Ballerstedt/Schleicher/Faber/Eckinger, BayPersVG, Art. 75 RN 655 m.w.Nachw.; Hess. VGH, Beschl. v. 14.11.1990 - BPVTK 974/90 -).
Denn die allgemeine, auch die Beachtung des Datenschutzrechts umfassende Überwachungsaufgabe des Personalrats gemäß § 68 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG , die hier auf der Ebene des Hauptpersonalrats schon mit Erfolg wahrgenommen worden war, führt nicht zu einer Ausdehnung des Katalogs der mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten und konnte deshalb auch nicht das Mitbestimmungsrecht des Antragstellers gemäß § 75 Abs. 3 Nr. 8 BPersVG inhaltlich erweitern (BVerwG, Beschl. v. 26.3.1985, a.a.O.; Hess. VGH, Beschl. v. 27.2.1991 - BPVTK 2740/90 -).
- BVerwG, 02.08.1989 - 6 P 5.88
Personalfragebogen - Haushaltsführung - Wirtschaftsführung - Mitbestimmungsrecht …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.11.1991 - 17 L 11/90
Dagegen beruft sich der Antragsteller zu Unrecht auf den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. August 1989 (6 P 9.88 -, PersV 1990, 170).
- VGH Baden-Württemberg, 29.11.2007 - PL 15 S 5/06
Verletzung von Mitbestimmungsrechten durch in Krankenhäusern verwandten …
Auch hat das dadurch eingeräumte Mitbestimmungsrecht den Sinn zu gewährleisten, dass Beschäftigte bei einer formularmäßigen Erhebung ihrer personenbezogenen Daten nur Fragen beantworten müssen, die erkennbar einen sachlichen Zusammenhang mit dem Beschäftigungsverhältnis haben und für die nach Gegenstand und Umfang ein berechtigtes Auskunftsbedürfnis des Dienstherrn und Arbeitgebers besteht (vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 26.03.1985 -6 P 31.82 -, ZBR 1985, 174 = BayVBl 1985 634, und vom 02.08.1989 - 6 P 5.88 -, ZBR 1990, 52 = PersR 1989, 303; Beschlüsse des Senats vom 08.12.1087 - PL 15 S 1890/87-, PersR 1988, 189, und vom 02.03.1993 - PL 15 S 2133/92 -, RiA 1994, 310 = PersR 1993, 360; Hessischer VGH, Beschluss vom 14.11.1990 - PBV TK 974/90 -, PersR 1992, 251, Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 06.11.1991 - 17 L 11/90 -, PersR 1992, 509).